Interview in Freundin Spezial 2021
Das Magazin Freundin Spezial "Job & Geld" hat sich in der Ausgabe 2021/02 mit dem Thema "Erbrecht" beschäftigt und mich dazu befragt. Hier können Sie den entsprechenden Artikel und mein Interview herunterladen.

Das Magazin Freundin Spezial "Job & Geld" hat sich in der Ausgabe 2021/02 mit dem Thema "Erbrecht" beschäftigt und mich dazu befragt. Hier können Sie den entsprechenden Artikel und mein Interview herunterladen.
Letztwillige Verfügungen von Todes wegen können zur Sicherheit in eine besondere amtliche Verwahrung gegeben werden. Sobald diese in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird, gilt ein notarielles oder handschriftliches Testament als widerrufen. Für Erbverträge gilt die Besonderheit, dass diese nur aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung genommen und zurückgegeben werden können, wenn diese Urkunde ausschließlich Verfügungen von Todes wegen enthält.
Ob man zum Erben oder Vermächtnisnehmer wird, ist auch bezüglich der mit dem jeweiligen Status verbundenen Verpflichtungen nicht unerheblich. Im folgenden Fall musste das Oberlandesgericht Rostock (OLG) entscheiden, ob der Wert eines zugewandten einzelnen Gegenstands - hier eine Immobilie - allein schon darüber entscheidet, dass der Empfänger zum Erben wird, wenn der restliche Nachlass nicht an den Gegenstandswert heranreicht.
Bei Abfindungen ist grundsätzlich zu beachten, dass sie nicht doppelt verwertet werden können - entweder gehen sie in die Berechnung des Unterhalts oder in die des Zugewinnausgleichs ein. Im Folgenden musste das Saarländische Oberlandesgericht daher entscheiden, ob die hier erfolgte Abfindung als Lohnersatz zur Deckung des eigenen Unterhalts dient oder als (Zu-)Gewinn anzusehen ist.