Kosten

Welche Kosten fallen bei einer Beratung und Vertretung an?

Erstberatung

Eine Erstberatung dient dazu, einen Überblick über die vorhandenen Probleme zu erhalten und, wenn möglich, eine erste rechtliche Einschätzung vorzunehmen. Das Gespräch dient dazu, sich kennenzulernen und ermöglicht Ihnen, einzuschätzen, ob Sie Ihre Angelegenheit weiter verfolgen möchten oder nicht. Die Beratung umfasst keine Erstellung von Schriftsätzen oder eine schriftliche Zusammenfassung.

Die Erstberatung kostet 190,00 Euro zuzüglich USt. Sie dauert in der Regel eine Stunde.

Weitergehende Beratung und rechtliche Vertretung

Wenn Sie eine weitergehende Beratung ohne Vertretung nach außen wünschen, so sieht das Gesetz vor, dass eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Diese ist im Regelfall ein Stundenhonorar, es ist aber auch die Vereinbarung einer Pauschale möglich.

Die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung richten sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühren bestimmt sich dabei nach dem Gegenstandswert.

Je nach Art und voraussichtlichem Umfang der Sache, muss jedoch auch eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Insbesondere in Sorgerechts- oder Umgangsrechtsfällen ist eine Vertretung in der Regel nur möglich, wenn eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird.