Nach dem Erbfall

Nach dem Erbfall kann es zu verschiedenen Konstellationen kommen, in denen es zu Auseinandersetzungen mit Miterben oder Erben kommt.

Erbstreitigkeiten sind in der Regel hoch emotionale Angelegenheiten. Die Familiengeschichte, persönliche, auch lange zurück liegende Verletzungen und Konflikte innerhalb der Familie spielen dabei oft eine Rolle.

Meine Aufgabe liegt darin, Sie in dieser Situation zu begleiten und natürlich Ihre Interessen durchzusetzen, jedoch auch die Auseinandersetzung auf eine möglichst sachliche Ebene zu führen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Meine Tätigkeit umfasst u.a.:

  • Auslegung und Anfechtung von Testamenten

  • Vertretung vor dem Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren

  • Vertretung vor den Zivilgerichten in streitigen Erbsachen

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

  • Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen & Pflichtteilsergänzungsansprüchen