Testament / Erbvertrag

Die Nachlassplanung, sei es durch lebzeitige Regelungen oder die Errichtung von letztwilligen Verfügungen (z.B. Testament/Erbvertrag) ist ein rechtlich anspruchsvoller komplexer Bereich, da nicht nur erbrechtliche Regelungen, sondern auch steuerliche, familienrechtliche und u.U. gesellschaftsrechtliche Fragen zu berücksichtigen sind.

Daneben sind jedoch auch, soll Streit vermieden werden, immer die persönlichen Belange der Betroffenen zu berücksichtigen. Eine wirtschaftlich sinnvolle, aber auch für die beteiligten Personen als gerecht empfundene Lösung ist das Ziel einer nachhaltigen Nachlassgestaltung.

Ein Testament kann natürlich auch selbst verfasst werden. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass dieses rechtlich ungenau formuliert wird und somit auszulegen ist. Streitigkeiten sind hier vorprogrammiert.

Vermeiden Sie solche belastenden Folgen für Ihre Angehörigen, indem Sie rechtzeitig kompetente, professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Der Bereich der Nachlassplanung umfasst beispielsweise:

  • Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen

  • sinnvolle Regelungen für Ehegatten

  • Regelungen für geschiedene Ehegatten und Patchworkfamilien

  • Vermächtnisgestaltung

  • Vermeidung von streitanfälligen Erbengemeinschaften v.a. durch gemeinschaftliches Eigentum an Grundstücken

  • Sicherung des Erblasserwillens durch Testamentsvollstreckung

  • Steueroptimierende Testamenstgestaltung