Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Haben Sie daran gedacht, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass Sie z.B. gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln? Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht können Sie für diesen Fall vorbeugen.

Die Vorsorgevollmacht muss jedoch individuell auf die persönliche Situation zugeschnitten sein. Auch eine Patientenverfügung ist eine sinnvolle Regelung. Hier ist jedoch ebenfalls eine individuelle Regelung zwingend.

Vermeiden Sie es, vorgegebene Muster aus dem Internet zu verwenden, ohne diese an Ihre persönliche Situation anzupassen. Im Notfall wird eine solche Vorsorgevollmacht von Behörden, Banken usw. und eine Patientenverfügung unter Umständen von den behandelnden Ärzten nicht akzeptiert.