Ehevertrag

Zu Beginn einer Ehe ist es oft schwierig über den Fall einer Scheidung zu sprechen. Oft sind hier emotionale Hürden vorhanden. Allerdings sollte man sich bewusst machen, dass eine Ehe nicht nur eine emotionale Angelegenheit ist, sondern eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen nach sich zieht. Die gesetzlichen Regelungen entsprechen häufig nicht der individuellen Situation der Ehepartner. Gerade im Rahmen des Güterrechts ist es oft sinnvoll, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu modifizieren. Findet man hier zu Beginn der Ehe eine für beide Ehegatten akzeptable individuelle Regelung, kann der hoffentlich nicht eintretende Fall der Trennung meist wesentlich friedlicher gelöst werden.

Was ist ein Ehevertrag? Was kann darin geregelt werden?

Ein Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen zukünftigen Ehegatten oder bereits Verheirateten, in dem unterschiedliche Folgen der Ehe geregelt werden können.

Typische Inhalte sind Regelungen über:

Es können aber auch andere Themen, wie z.B Schenkungen unter Ehegatten, die Verteilung von Haushaltsgegenständen, das Sorgerecht, das Umgangsrecht usw. geregelt werden.

Wann wird ein Ehevertrag geschlossen? Kann er auch nach der Ehe abgeschlossen werden?

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, ihn nach der Hochzeit zu jedem Zeitpunkt während der Ehe abzuschließen.

Auch ein Vertrag zur Regelung der Folgen einer Trennung oder Scheidung, sog. Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung ist eigentlich ein Ehevertrag.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein klassischer Ehevertrag im Sinne einer Regelung vor oder während der intakten Ehe ist insbesondere in folgenden Situationen sinnvoll oder sollte zumindest in Erwägung gezogen werden:

  • mindestens einer der Ehegatten besitzt Immobilienvermögen oder erwartet eine Erbschaft oder Schenkung von Immobilen

  • mindestens einer der Ehegatten ist an einer Kapital- oder Personengesellschaft beteiligt

Daneben gibt es natürlich viele andere Konstellationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist. Dies muss jedoch individuell beurteilt werden.

Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung ist meist dann zu empfehlen, wenn Vermögen vorhanden ist und Unterhaltsansprüche eines Ehegatten bestehen. Dies muss ebenfalls individuell beurteilt werden.

Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?

Regelungen zum Güterrecht, dem nachehelichen Unterhalt sowie dem Versorgungsausgleich sind formbedürftig. Ein Ehevertrag muss daher beim Notar beurkundet werden. Scheidungsfolgenvereinbarungen können, wenn bereits die Scheidung eingereicht wurde, auch vor Gericht protokolliert werden.

Wenn Sie sich bezüglich einer Beratung zum Ehevertrag an mich wenden, besprechen wir im Rahmen einer Erstberatung Ihre persönliche Situation und Vorstellungen sowie mögliche Regelungen. Dann entscheiden Sie, ob Sie mich mit dem Entwurf eines Ehevertrages bzw. der Vertretung beauftragen. 

Was kostet ein Ehevertrag?

Eine anwaltliche Erstberatung kostet 190,00 Euro zuzügl. USt. Für eine weitere anwaltliche Beratung oder einen Vertragsentwurf vereinbare ich mit Ihnen im Regelfall eine Vergütungsvereinbarung. Die Gebühren werden dabei meist nach dem Zeitaufwand bemessen. Es ist aber auch eine Vergütung nach dem Gegenstandswert möglich.

Die Gebühren der notariellen Beurkundung richten sich gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz nach dem Gegenstandswert des Vertrages. Dieser wird danach bemessen, was in dem Vertrag geregelt wurde. Bei Regelungen zum Güterstand oder dem Unterhalt ist die Höhe Ihres Vermögens sowie Ihres Einkommens maßgeblich.