Umgangsrecht

Umgangsrecht bedeutet das Recht, aber auch die Pflicht, desjenigen Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, Kontakt mit seinen Kindern zu haben und besteht unabhängig von der Frage des Sorgerechts.

Hier kommt es häufig zu Uneinigkeiten über die Dauer und Häufigkeit der Besuche. Streitig sind aber oft auch nur einzelne wichtige Tage oder Familienfeste wie Weihnachten, Ostern oder Geburtstage.