Güterrecht

Güterrecht bedeutet die Ordnung der güterrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten, also der sog. Güterstand zwischen Ehegatten.

Nach deutschem Recht ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft.

Daneben gibt es noch Gütertrennung und Gütergemeinschaft.

Eheliches Güterrecht

Wurde kein Ehevertrag geschlossen, so ist gesetzlicher Güterstand die Zugewinngemeinschaft.

Ist bei Eheschließung Vermögen, insbesondere Immobilienvermögen oder ein Unternehmensanteil usw. vorhanden oder sind Erbschaften oder Schenkungen zu erwarten, so ist es in der Regel sinnvoll, zu überlegen, ob der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch einen Ehevertrag an die individuelle Situation angepasst, also modifiziert werden soll.

Durch Ehevertrag kann neben einer modifizierten Zugewinngemeinschaft auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Zugewinnausgleich

Ist kein Ehevertrag vorhanden, so wird bei Ehescheidung der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielt haben, ausgeglichen. Der Zugewinn ist der Betrag, um den sich das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags erhöht hat. Derjenige Ehegatte, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, ist verpflichtet, die Hälfte dem anderen Ehegatten auszugleichen.

Schenkungen oder Erbschaften sind vom Zugewinnausgleich ausgenommen. Allerdings unterfällt z.B. bei geerbten Immobilien die Wertsteigerung dem Zugewinnausgleich. Dies kann durch einen Ehevertrag allerdings ausgeschlossen werden.